Die Berechnung

Als Beitragsgrundlage gilt jeweils das Jahreseinkommen des vorangegangenen Jahres. Die Höhe des Jahreseinkommens wird durch Belege nachgewiesen oder wird von den Kirchenbeitragsstellen nach statistischen Werten eingeschätzt. Ebenso wird die Beitragsgrundlage zur Berechnung des Beitrages durch Unterhaltsansprüche oder durch den Lebensaufwand des Vorjahres ermittelt.

1 % dieser Beitragsgrundlage ergeben den Kirchenbeitrag: Von diesem wird der Allgemeine Absetzbetrag von 44 Euro abgezogen. 

Weitere Absetzbeträge 

Der Absetzbetrag für Alleinverdiener*innen beträgt 15,00 Euro. Alleinverdiener*innen sind Personen, die eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehepartner*innen haben. 

Der Kinderabsetzbetrag je Kind beträgt 22,00 Euro. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen beträgt der Absetzbetrag 44,00 Euro.

Zusätzlich kann von der zuständigen Kirchenbeitragskommission auf Basis eines Antrages für bestimmte Zeit bei außerordentlichen finanziellen Belastungen ein zusätzlicher Absetzbetrag gewährt werden. 

Gemeindeumlage

Der Endbetrag (1 % der Bemessungsgrundlage minus aller Absetzbeträge) bildet die Basis zur Berechnung der Gemeindeumlage: Diese kann zwischen 0% und 25% betragen. Sie wird von der Pfarrgemeinde festgelegt. Beides zusammen ergibt die Summe des vorgeschriebenen Kirchenbeitrages, der bis zu 400 Euro im Jahr steuerlich absetzbar ist.

Mehr zum Thema haben wir unter Immer zahlen? zusammengefasst.

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Für alle Fragen „rund um Ihren Kirchenbeitrag“ stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Heimatgemeinde gerne zur Verfügung. Wir freuen uns aber selbstverständlich auch über Ihre Zuschrift.